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   BSG, 30.10.1963 - 2 RU 135/62   

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https://dejure.org/1963,1324
BSG, 30.10.1963 - 2 RU 135/62 (https://dejure.org/1963,1324)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1963 - 2 RU 135/62 (https://dejure.org/1963,1324)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1963 - 2 RU 135/62 (https://dejure.org/1963,1324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 66
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.03.1960 - 8 RV 73/59
    Auszug aus BSG, 30.10.1963 - 2 RU 135/62
    So hat beispielsweise der 8. Senat im Falle einer Versteifung des linken Knie- und Hüftgelenks, wobei der Beschädigte beim Waschen des versteiften Beines, bei dessen Fußpflege, beim Baden und beim An- und Auskleiden auf fremde Hilfe angewiesen war, die Voraussetzungen der Hilflosigkeit nicht als gegeben angesehen (BSG - 8 RV 73/59 - vom 17. März 1960, SozEntsch VII BVG § 35 Nr. 9 - BSG IX/3; vgl. ferner BSG - 8 RV 1019/57 - vom 29. Oktober 1959, SozEntsch. VII BVG § 35 Nr. 7 - BSG IX/3, wo ausgeführt ist, daß allein durch die Notwendigkeit von Hilfe beim An- und Auskleiden Hilflosigkeit nicht begründet werde; BSG 12, 20).
  • BSG, 29.10.1959 - 8 RV 1019/57
    Auszug aus BSG, 30.10.1963 - 2 RU 135/62
    So hat beispielsweise der 8. Senat im Falle einer Versteifung des linken Knie- und Hüftgelenks, wobei der Beschädigte beim Waschen des versteiften Beines, bei dessen Fußpflege, beim Baden und beim An- und Auskleiden auf fremde Hilfe angewiesen war, die Voraussetzungen der Hilflosigkeit nicht als gegeben angesehen (BSG - 8 RV 73/59 - vom 17. März 1960, SozEntsch VII BVG § 35 Nr. 9 - BSG IX/3; vgl. ferner BSG - 8 RV 1019/57 - vom 29. Oktober 1959, SozEntsch. VII BVG § 35 Nr. 7 - BSG IX/3, wo ausgeführt ist, daß allein durch die Notwendigkeit von Hilfe beim An- und Auskleiden Hilflosigkeit nicht begründet werde; BSG 12, 20).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Diese Vorschrift entspricht - wie das BSG mehrfach entschieden hat (vgl ua BSGE 20, 66, 67 = SozR Nr. 1 zu § 558c RVO aF; 43, 107 = SozR 2200 § 558 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 558 Nr. 2) - nach ihrem Zweck und weitgehend auch in ihrem Wortlaut der Regelung des Versorgungsrechts in § 35 Abs. 1 Satz 1 BVG, so daß der Begriff der Hilflosigkeit im Unfallversicherungsrecht im gleichen Sinne wie im Versorgungsrecht auszulegen ist.
  • LSG Hessen, 09.01.1980 - L 3 U 84/79
    Die erforderlichen Hilfeleistungen fremder Personen seien so geringfügig, daß sie durch die Rentenzahlung abgegolten seien (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 RU 135/62 - in FG 1964, 355).

    Die Rechtsprechung hat deshalb dem Begriff der Hilflosigkeit des Unfallrechts im gleichen Sinne im Versorgungsrecht ausgelegt, insbesondere auch hier nicht gefordert, daß die Hilfe tatsächlich fortführend geleistet wird; es genügt, daß die Hilfskraft ständig in Bereitschaft sein muß (BSGE 20, 66, 67 - BG 1964, 335).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76

    Rechtsanspruch auf Pflege für erwerbsunfähige Hirnverletzte

    Die Rechtsprechung hat deshalb den Begriff der Hilflosigkeit im Unfallrecht im gleichen Sinne wie im Versorgungsrecht ausgelegt, insbesondere auch hier nicht gefordert, daß die Hilfe tatsächlich fortwährend geleistet wird; es genügt, daß die Hilfskraft ständig in Bereitschaft sein muß (BSGE 20, 66, 67).

    Solche - nur mittelbaren - Folgen einer Unfallverletzung sind - wie auch andere, nicht unmittelbar mit der persönlichen Wartung und Pflege des Verletzten zusammenhängende Bedürfnisse (BSGE 20, 66, 67: Bewirtschaftung des Haushalts; vgl. auch BSGE 8, 97) - durch die Gewährung von Pflege oder Pflegegeld nicht auszugleichen, wie das LSG zutreffend entschieden hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2000 - L 10 U 3902/98

    Hilflosigkeit bzw Hilfebedarf iS des § 44 Abs 1 SGB VII

    Für das früher geltende Recht des § 558 Abs. 1 Satz 1 RVO hatte das Bundessozialgericht (BSG) in einer bereits länger zurückliegenden Entscheidung den Zusammenhang der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Versorgungsrecht betont und daraus die Anwendbarkeit der zu § 35 Bundesversorgungsgesetz (BVG) entwickelten Rechtsprechung auf die damals geltende Bestimmung des § 558 c RVO geschlossen (BSGE 20, 66, 67).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85

    Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine

    Demgemäß ist auch in der Rechtsprechung zu § 558 RVO, § 35 BVG und §§ 68, 69 BSHG die Auffassung vertreten worden, daß die lediglich mittelbaren Folgen von Gesundheitsschädigungen oder Gebrechen ebenso wie andere, nicht unmittelbar mit der persönlichen Wartung und Pflege des Betroffenen zusammenhängenden Bedürfnisse nicht durch Gewährung von Pflege oder Pflegegeld ausgeglichen werden soll (vgl. dazu BSGE 20, 66 betreffend die Bewirtschaftung des Haushalts; Bundessozialgericht in Sozialrecht 2.200 § 558 RVO Nr. 2; Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - <ZfSH 1978, 115>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1998 - 16 A 5938/95

    Blindengeld; Erblindung; Anrechnung von Pflegegeld; Wegfall des Anspruchs auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 3 C 24.85 -, Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 98; siehe auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 RU 135/62 -, BSGE 20, 66.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2001 - L 7 U 1566/93

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Unterbringung in einer

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  • BSG, 27.02.1991 - 2 BU 181/90

    Begründung der Grundsätzlichkeit einer Rechtssache - Gewährung von Pflege bei

    Diese Vorschrift entspricht - wie das BSG mehrfach entschieden hat (vgl ua BSGE 20, 66, 67; 43, 107) - nach ihrem Zweck und weitgehend auch in ihrem Wortlaut der Regelung des Versorgungsrechts in § 35 Abs. 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); danach ist hilflos, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2002 - 16 A 3636/00

    Anrechnung des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf das

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 3 C 24.85 -, Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 98; siehe auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 RU 135/62 -, BSGE 20, 66.
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